
Enrico Wiederhold
Enrico Wiederhold - Marketing & Consulting
Heuthener Weg 2
37351 Dingelstädt OT Kefferhausen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Agentur und dem
Auftraggeber im Bereich Marketing, Content-Produktion, Recruiting-Kampagnen sowie damit verbundener
Dienstleistungen. Sie sind wesentlicher und verbindlicher Bestandteil jedes zwischen der Agentur und dem
Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
Mit Annahme eines Angebots, spätestens jedoch mit Inanspruchnahme der Leistungen der Agentur, erkennt der
Auftraggeber die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende oder
ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt deren
Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere
auch für Leistungen zugunsten Dritter, verbundener Unternehmen oder sonstiger, nicht vertraglich benannter
Einheiten.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den im Vertrag benannten Auftraggeber. Eine Nutzung
oder Inanspruchnahme der Leistungen für andere Unternehmen oder Dritte ist unzulässig und bedarf einer
gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten
Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.
Zusätzliche Leistungen, Erweiterungen oder nachträgliche Anpassungen können von der Agentur gesondert in
Rechnung gestellt werden oder erfolgen im Einzelfall freiwillig auf Kulanzbasis. Ein Anspruch hierauf besteht
nicht. Die entsprechenden Konditionen für Mehraufwände werden dem Kunden auf Nachfrage mitgeteilt.
Die Leistungserbringung erfolgt unter Berücksichtigung externer Faktoren, insbesondere plattformabhängiger
Systeme und technischer Rahmenbedingungen, auf die die Agentur keinen Einfluss hat.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Mitwirkungsleistungen
rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zu erbringen.
Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Inhalte, die rechtzeitige
Abstimmung und Kommunikation, die fristgerechte Prüfung und Freigabe von Leistungen sowie die
eigenständige Bearbeitung von eingehenden Anfragen, insbesondere von Bewerbern oder Interessenten.
Ein Community Management, insbesondere die Beantwortung von Nachrichten, Kommentaren oder Anfragen
über Social-Media-Kanäle, ist nicht Bestandteil der Leistungen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers dienen der effizienten und erfolgreichen Umsetzung des Projekts
und liegen im beidseitigen Interesse einer geordneten und zielführenden Zusammenarbeit.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gehen daraus entstehende Verzögerungen,
Einschränkungen oder qualitative Auswirkungen nicht zu Lasten der Agentur.
Erkennt der Auftraggeber oder hätte er erkennen müssen, dass bereitgestellte Inhalte oder beabsichtigte
Maßnahmen gegen geltendes Recht verstoßen, ist er verpflichtet, die Agentur hierüber unverzüglich zu
informieren.
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Nach Fertigstellung von Inhalten, Kampagnen oder sonstigen Leistungen wird der Auftraggeber zur Prüfung und
Freigabe aufgefordert.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übermittelten Inhalte innerhalb von 10 Kalendertagen sorgfältig zu prüfen
und etwaige Änderungswünsche mitzuteilen. Die Frist zur Prüfung und Freigabe dient der Sicherstellung eines
zügigen Projektfortschritts und liegt im beidseitigen Interesse einer planbaren und verlässlichen
Zusammenarbeit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als vollständig geprüft,
genehmigt und freigegeben.
Mit erfolgter Freigabe, gleich ob ausdrücklich oder durch Fristablauf, übernimmt der Auftraggeber die
Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Inhalte. Nachträgliche Änderungen nach
erfolgter Freigabe sind nicht geschuldet und können von der Agentur ausschließlich gegen gesonderte Vergütung
durchgeführt werden.
Im vereinbarten Leistungsumfang ist eine angemessene Korrekturschleife enthalten. Weitere
Änderungswünsche, die über diesen Umfang hinausgehen, können von der Agentur gesondert in Rechnung
gestellt werden.
Die Durchführung zusätzlicher Leistungen erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit und stellt keine vertragliche
Verpflichtung dar.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen und dennoch erbracht werden, erfolgen freiwillig
auf Kulanzbasis. Auch wiederholte Kulanzleistungen begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
Ein Drehtag umfasst einen zusammenhängenden Arbeitstag einschließlich Vorbereitungs-, An- und
Abfahrtszeiten. Die Aufteilung eines Drehtages auf mehrere Kalendertage erfolgt grundsätzlich nicht.
Die vorstehenden Regelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass die Agentur ihre Kapazitäten verbindlich
plant und im beidseitigen Interesse eine effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Durchführung gewährleistet
werden soll.
Wird die Durchführung der Arbeiten vor Ort durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers
eingeschränkt, insbesondere durch unzureichende Vorbereitung, fehlende Verfügbarkeit von Personal oder
zeitliche Begrenzungen, gilt der Drehtag dennoch als vollständig erbracht.
Sofern nach fachlicher Einschätzung der Agentur ausreichend Material für den vereinbarten Zweck erstellt
wurde, gilt der Drehtag ebenfalls als abgeschlossen, auch wenn die ursprünglich kalkulierte Arbeitszeit nicht
vollständig ausgeschöpft wurde. Ein Anspruch auf Verlängerung, Wiederholung oder Nachholung besteht nicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vereinbarte Leistungen, insbesondere Drehtage, innerhalb des vorgesehenen
Leistungszeitraums eigenständig zu terminieren. Die verbindliche Terminbestätigung obliegt der Agentur und
richtet sich insbesondere nach den vorhandenen Kapazitäten zum Wunschtermin.
Die Regelungen zu Terminvereinbarungen und Leistungszeiträumen dienen der strukturierten Planung und
Durchführung der Leistungen und liegen im beidseitigen Interesse einer verlässlichen und wirtschaftlich
sinnvollen Zusammenarbeit.
Werden vereinbarte Leistungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums, insbesondere innerhalb eines Quartals,
nicht in Anspruch genommen, verfallen diese ersatzlos. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht. Eine
Verschiebung oder Nachholung kann im Einzelfall aus Kulanz erfolgen, stellt jedoch keine Verpflichtung dar.
Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt, gilt dieser als durchgeführt und
wird vollständig berechnet. Dies gilt nicht in Fällen höherer Gewalt oder bei nachweislich unverschuldeten
Umständen.
An- und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit und sind Bestandteil des Drehtages.
Bei überdurchschnittlich langen Anfahrten oder auswärtigen Einsätzen können zusätzliche Kosten, insbesondere
für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sämtliche durch die Agentur erstellten Inhalte, insbesondere Bilder, Videos, Texte, Konzepte und
Werbeanzeigen, bleiben im Eigentum der Agentur.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für die Dauer der
vertraglichen Zusammenarbeit. Mit Beendigung der Zusammenarbeit endet das Nutzungsrecht automatisch.
Eine Weiterverwendung, Bearbeitung, Veränderung oder Nutzung durch Dritte ist ohne ausdrückliche
Zustimmung der Agentur unzulässig.
Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden,
insbesondere durch Nennung des Firmennamens, Darstellung von Projekten sowie Veröffentlichung auf eigenen
Kommunikationskanälen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
Die Agentur schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen konkreten
wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie übernommen für die Anzahl oder Qualität von
Bewerbungen, wirtschaftliche Ergebnisse oder Vertragsabschlüsse.
Für Inhalte, die durch den Auftraggeber freigegeben wurden, trägt dieser die alleinige Verantwortung. Der
Auftraggeber ist insbesondere selbst verantwortlich für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, insbesondere im
Bereich Arbeitsschutz, sowie für die Klärung von Nutzungs- und Persönlichkeitsrechten Dritter.
Für Eingriffe Dritter, insbesondere durch Plattformbetreiber oder sonstige externe Dienstleister, die außerhalb
des Einflussbereichs der Agentur liegen, übernimmt die Agentur keine Verantwortung.
Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig vom tatsächlichen Leistungsabruf geschuldet. Die Zusammenarbeit
beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Startzeitpunkt, insbesondere mit dem Onboarding, und nicht erst mit
der Durchführung einzelner Leistungen.
Die Regelungen zur Vergütung berücksichtigen, dass die Agentur ihre Leistungen und Kapazitäten im Voraus
plant und vorhält. Kosten für Werbebudgets, insbesondere für Anzeigen auf Plattformen wie Meta, Google oder
vergleichbaren Anbietern, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung und vom Auftraggeber gesondert
zu tragen.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen
Forderungen auszusetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
Die vereinbarte Ratenzahlung stellt eine freiwillige Zahlungsvereinbarung dar. Kommt der Auftraggeber mit zwei
aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die gesamte noch offene
Vergütung sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, im Rahmen der Zusammenarbeit entstandene Daten, Inhalte oder
Projektergebnisse dauerhaft zu speichern oder zu archivieren. Eine Speicherung erfolgt ausschließlich für einen
begrenzten Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts oder der
Leistungserbringung. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Agentur berechtigt, sämtliche Daten, insbesondere
Rohmaterialien, Projektdateien und sonstige Inhalte, ohne weitere Ankündigung zu löschen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm überlassene Inhalte, Daten oder Ergebnisse eigenständig und rechtzeitig
zu sichern. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Wiederherstellung von Daten nach Ablauf des genannten
Zeitraums besteht nicht.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die von der Agentur vorgesehenen Kommunikationskanäle zu den
üblichen Wochenarbeitszeiten. Eine Bearbeitung von Anfragen über andere Kommunikationswege ist nicht
geschuldet.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist,
Heuthener Weg 2, 37351 Dingelstädt Ortschaft Kefferhausen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (B2B).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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