Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise

Enrico Wiederhold

Enrico Wiederhold - Marketing & Consulting

Heuthener Weg 2

37351 Dingelstädt OT Kefferhausen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsbestandteil

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Agentur und dem

Auftraggeber im Bereich Marketing, Content-Produktion, Recruiting-Kampagnen sowie damit verbundener

Dienstleistungen. Sie sind wesentlicher und verbindlicher Bestandteil jedes zwischen der Agentur und dem

Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

Mit Annahme eines Angebots, spätestens jedoch mit Inanspruchnahme der Leistungen der Agentur, erkennt der

Auftraggeber die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende oder

ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt deren

Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot.

Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere

auch für Leistungen zugunsten Dritter, verbundener Unternehmen oder sonstiger, nicht vertraglich benannter

Einheiten.

Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den im Vertrag benannten Auftraggeber. Eine Nutzung

oder Inanspruchnahme der Leistungen für andere Unternehmen oder Dritte ist unzulässig und bedarf einer

gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten

Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.

Zusätzliche Leistungen, Erweiterungen oder nachträgliche Anpassungen können von der Agentur gesondert in

Rechnung gestellt werden oder erfolgen im Einzelfall freiwillig auf Kulanzbasis. Ein Anspruch hierauf besteht

nicht. Die entsprechenden Konditionen für Mehraufwände werden dem Kunden auf Nachfrage mitgeteilt.

Die Leistungserbringung erfolgt unter Berücksichtigung externer Faktoren, insbesondere plattformabhängiger

Systeme und technischer Rahmenbedingungen, auf die die Agentur keinen Einfluss hat.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Mitwirkungsleistungen

rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zu erbringen.

Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Inhalte, die rechtzeitige

Abstimmung und Kommunikation, die fristgerechte Prüfung und Freigabe von Leistungen sowie die

eigenständige Bearbeitung von eingehenden Anfragen, insbesondere von Bewerbern oder Interessenten.

Ein Community Management, insbesondere die Beantwortung von Nachrichten, Kommentaren oder Anfragen

über Social-Media-Kanäle, ist nicht Bestandteil der Leistungen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers dienen der effizienten und erfolgreichen Umsetzung des Projekts

und liegen im beidseitigen Interesse einer geordneten und zielführenden Zusammenarbeit.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gehen daraus entstehende Verzögerungen,

Einschränkungen oder qualitative Auswirkungen nicht zu Lasten der Agentur.

Erkennt der Auftraggeber oder hätte er erkennen müssen, dass bereitgestellte Inhalte oder beabsichtigte

Maßnahmen gegen geltendes Recht verstoßen, ist er verpflichtet, die Agentur hierüber unverzüglich zu

informieren.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

§ 4 Abnahme, Freigabe und Fristen

Nach Fertigstellung von Inhalten, Kampagnen oder sonstigen Leistungen wird der Auftraggeber zur Prüfung und

Freigabe aufgefordert.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übermittelten Inhalte innerhalb von 10 Kalendertagen sorgfältig zu prüfen

und etwaige Änderungswünsche mitzuteilen. Die Frist zur Prüfung und Freigabe dient der Sicherstellung eines

zügigen Projektfortschritts und liegt im beidseitigen Interesse einer planbaren und verlässlichen

Zusammenarbeit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als vollständig geprüft,

genehmigt und freigegeben.

Mit erfolgter Freigabe, gleich ob ausdrücklich oder durch Fristablauf, übernimmt der Auftraggeber die

Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Inhalte. Nachträgliche Änderungen nach

erfolgter Freigabe sind nicht geschuldet und können von der Agentur ausschließlich gegen gesonderte Vergütung

durchgeführt werden.

§ 5 Korrekturen, Zusatzleistungen und Kulanzregelung

Im vereinbarten Leistungsumfang ist eine angemessene Korrekturschleife enthalten. Weitere

Änderungswünsche, die über diesen Umfang hinausgehen, können von der Agentur gesondert in Rechnung

gestellt werden.

Die Durchführung zusätzlicher Leistungen erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit und stellt keine vertragliche

Verpflichtung dar.

Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen und dennoch erbracht werden, erfolgen freiwillig

auf Kulanzbasis. Auch wiederholte Kulanzleistungen begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.

§ 6 Drehtage und Leistungserbringung vor Ort

Ein Drehtag umfasst einen zusammenhängenden Arbeitstag einschließlich Vorbereitungs-, An- und

Abfahrtszeiten. Die Aufteilung eines Drehtages auf mehrere Kalendertage erfolgt grundsätzlich nicht.

Die vorstehenden Regelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass die Agentur ihre Kapazitäten verbindlich

plant und im beidseitigen Interesse eine effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Durchführung gewährleistet

werden soll.

Wird die Durchführung der Arbeiten vor Ort durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers

eingeschränkt, insbesondere durch unzureichende Vorbereitung, fehlende Verfügbarkeit von Personal oder

zeitliche Begrenzungen, gilt der Drehtag dennoch als vollständig erbracht.

Sofern nach fachlicher Einschätzung der Agentur ausreichend Material für den vereinbarten Zweck erstellt

wurde, gilt der Drehtag ebenfalls als abgeschlossen, auch wenn die ursprünglich kalkulierte Arbeitszeit nicht

vollständig ausgeschöpft wurde. Ein Anspruch auf Verlängerung, Wiederholung oder Nachholung besteht nicht.

§ 7 Terminvereinbarungen, Quartalsleistungen und Ausfallregelungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vereinbarte Leistungen, insbesondere Drehtage, innerhalb des vorgesehenen

Leistungszeitraums eigenständig zu terminieren. Die verbindliche Terminbestätigung obliegt der Agentur und

richtet sich insbesondere nach den vorhandenen Kapazitäten zum Wunschtermin.

Die Regelungen zu Terminvereinbarungen und Leistungszeiträumen dienen der strukturierten Planung und

Durchführung der Leistungen und liegen im beidseitigen Interesse einer verlässlichen und wirtschaftlich

sinnvollen Zusammenarbeit.

Werden vereinbarte Leistungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums, insbesondere innerhalb eines Quartals,

nicht in Anspruch genommen, verfallen diese ersatzlos. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht. Eine

Verschiebung oder Nachholung kann im Einzelfall aus Kulanz erfolgen, stellt jedoch keine Verpflichtung dar.

Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt, gilt dieser als durchgeführt und

wird vollständig berechnet. Dies gilt nicht in Fällen höherer Gewalt oder bei nachweislich unverschuldeten

Umständen.

§ 8 Anfahrt, Reisezeiten und Zusatzkosten

An- und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit und sind Bestandteil des Drehtages.

Bei überdurchschnittlich langen Anfahrten oder auswärtigen Einsätzen können zusätzliche Kosten, insbesondere

für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Sämtliche durch die Agentur erstellten Inhalte, insbesondere Bilder, Videos, Texte, Konzepte und

Werbeanzeigen, bleiben im Eigentum der Agentur.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für die Dauer der

vertraglichen Zusammenarbeit. Mit Beendigung der Zusammenarbeit endet das Nutzungsrecht automatisch.

Eine Weiterverwendung, Bearbeitung, Veränderung oder Nutzung durch Dritte ist ohne ausdrückliche

Zustimmung der Agentur unzulässig.

§ 10 Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden,

insbesondere durch Nennung des Firmennamens, Darstellung von Projekten sowie Veröffentlichung auf eigenen

Kommunikationskanälen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

§ 11 Haftung und Erfolg

Die Agentur schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen konkreten

wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie übernommen für die Anzahl oder Qualität von

Bewerbungen, wirtschaftliche Ergebnisse oder Vertragsabschlüsse.

Für Inhalte, die durch den Auftraggeber freigegeben wurden, trägt dieser die alleinige Verantwortung. Der

Auftraggeber ist insbesondere selbst verantwortlich für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, insbesondere im

Bereich Arbeitsschutz, sowie für die Klärung von Nutzungs- und Persönlichkeitsrechten Dritter.

Für Eingriffe Dritter, insbesondere durch Plattformbetreiber oder sonstige externe Dienstleister, die außerhalb

des Einflussbereichs der Agentur liegen, übernimmt die Agentur keine Verantwortung.

§ 12 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht

Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig vom tatsächlichen Leistungsabruf geschuldet. Die Zusammenarbeit

beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Startzeitpunkt, insbesondere mit dem Onboarding, und nicht erst mit

der Durchführung einzelner Leistungen.

Die Regelungen zur Vergütung berücksichtigen, dass die Agentur ihre Leistungen und Kapazitäten im Voraus

plant und vorhält. Kosten für Werbebudgets, insbesondere für Anzeigen auf Plattformen wie Meta, Google oder

vergleichbaren Anbietern, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung und vom Auftraggeber gesondert

zu tragen.

Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen

Forderungen auszusetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

Die vereinbarte Ratenzahlung stellt eine freiwillige Zahlungsvereinbarung dar. Kommt der Auftraggeber mit zwei

aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die gesamte noch offene

Vergütung sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Speicherung und Archivierung von Daten

Die Agentur ist nicht verpflichtet, im Rahmen der Zusammenarbeit entstandene Daten, Inhalte oder

Projektergebnisse dauerhaft zu speichern oder zu archivieren. Eine Speicherung erfolgt ausschließlich für einen

begrenzten Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts oder der

Leistungserbringung. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Agentur berechtigt, sämtliche Daten, insbesondere

Rohmaterialien, Projektdateien und sonstige Inhalte, ohne weitere Ankündigung zu löschen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm überlassene Inhalte, Daten oder Ergebnisse eigenständig und rechtzeitig

zu sichern. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Wiederherstellung von Daten nach Ablauf des genannten

Zeitraums besteht nicht.

§ 14 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die von der Agentur vorgesehenen Kommunikationskanäle zu den

üblichen Wochenarbeitszeiten. Eine Bearbeitung von Anfragen über andere Kommunikationswege ist nicht

geschuldet.

§ 15 Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist,

Heuthener Weg 2, 37351 Dingelstädt Ortschaft Kefferhausen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische

Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (B2B).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein

oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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